Kostenübernahme
Die Verordnung logopädischer Therapie erfolgt in der Regel durch den Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt oder Neurologen. Dieser muss einen Behandlungsbedarf feststellen und daraufhin eine Heilmittelverordnung für Sprech-, Sprach-, und Stimmtherapie ausstellen, mit der Sie sich bei uns vorstellen.
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